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Widerrufsrecht

  • KONTROLLE BEI ​​LIEFERUNG – REKLAMATIONEN – RÜCKSENDUNGEN

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte bei Lieferung zu prüfen. Beanstandungen, dass die gelieferten Produkte nicht den Mengenanforderungen entsprechen, sowie sichtbare Schäden an den Produkten oder ihrer Verpackung müssen unverzüglich nach Lieferung geltend gemacht und auf dem Frachtbrief oder einem Liefer- und Empfangsdokument vermerkt werden.

Behauptet der Kunde, dass die gelieferten Produkte mangelhaft oder beschädigt sind oder die Lieferung unvollständig ist, hat er das Recht, innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach Feststellung der Mängel, spätestens jedoch 30 (dreißig) Tage nach Lieferung der betreffenden Produkte, sofern der Verkäufer keine kürzere Frist festlegt, eine entsprechende begründete Reklamation bei Hectool einzureichen.

Hectool ist verpflichtet, innerhalb von 4 (vier) Werktagen nach Eingang der Reklamation zu prüfen, ob die Reklamation berechtigt ist, und gegebenenfalls unverzüglich Maßnahmen zur Behebung der Mängel zu ergreifen.

Rücksendungen werden von Hectool im Einzelfall bearbeitet. Der Kunde ist nicht berechtigt, mangelfreie Produkte ohne Zustimmung von Hectool zurückzugeben. Eine Rückgabe ist nicht möglich, wenn die Produkte nach den besonderen Anforderungen des Kunden hergestellt oder montiert wurden.

Die zurückzusendenden Produkte müssen originalverpackt und ungeöffnet sein. Je nach Art und Preis des Produkts sowie den zugrunde liegenden Vereinbarungen mit dem Verkäufer können Gebühren von bis zu 75 % des Produktpreises anfallen. Die Versandkosten für die Rücksendung trägt der Kunde. Hectool prüft im Einzelfall, ob die gesamten Kosten der Rücksendung (bis zu 75 % des Produktpreises und der Versandkosten) dem Kunden vollständig erstattet werden. Im Falle eines defekten oder beschädigten Produkts erstattet Hectool die Kosten vom Verkäufer zurück.

Hectool unternimmt angemessene Anstrengungen und arbeitet eng mit dem Kunden und dem Verkäufer zusammen, um sicherzustellen, dass jede einzelne Rücksendung fair und zufriedenstellend abgewickelt wird.


Widerruf

Der Käufer kann einen Vertrag über den Kauf eines Produkts innerhalb einer Widerrufsfrist von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Verkäufer kann den Käufer nach dem Grund für den Widerruf fragen, ist jedoch nicht verpflichtet, diesen Grund(e) anzugeben.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Folgendes mitteilen:
– Firmenname
– Straße + Hausnummer
– Postleitzahl
– Ort
– E-Mail-Adresse
– Telefonnummer
über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail)


Ausübung Ihres Widerrufsrechts

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns per E-Mail (hello@hectool.com) oder auf dem Postweg an folgende Adresse informieren:

Initiatief van YB Group
Attn: Returns
Kinderhuissingel 6A
2013 AS Haarlem
Niederlande

Indem Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Die in Absatz 1 genannte Widerrufsfrist beginnt am Tag, nachdem der Käufer oder ein vom Käufer benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Produkt erhalten hat, oder:

a.

wenn der Käufer mehrere Produkte im Rahmen einer Bestellung beim Unternehmen bestellt hat: an dem Tag, an dem der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter das letzte Produkt vom Unternehmen erhalten hat. Bol.com kann eine Bestellung mehrerer Produkte mit unterschiedlichen Lieferzeiten im Namen des Unternehmens ablehnen, sofern der Käufer vor dem Bestellvorgang deutlich darüber informiert wurde.

b.

Wenn die Lieferung eines Produkts aus mehreren Sendungen oder Teilen des Unternehmens besteht: der Tag, an dem der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter die letzte Sendung oder das letzte Teil des Unternehmens erhalten hat;

c.

Bei Verträgen über regelmäßige Lieferungen von Produkten während eines bestimmten Zeitraums: der Tag, an dem der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter das erste Produkt vom Verkäufer erhalten hat.

 

  •  ZAHLUNGSBEDINGUNGEN – ZAHLUNGSVERZUG ODER VERZUG

Sofern in den Empfangsbestätigungen oder Rechnungen der Verkäufer nichts anderes bestimmt ist, sind alle Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar.

Beanstandungen hinsichtlich der Auftragserfüllung berechtigen den Kunden nicht zum Zurückbehalten fälliger Zahlungen.

Zahlungsverzug führt automatisch und ohne Mahnung zur Verhängung von Verzugsstrafen in Höhe von fünfzehn Prozent (15 %) des auf der Rechnung ausgewiesenen Betrags inkl. MwSt. (dieser Satz darf jedoch nicht niedriger sein als der in den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen festgelegte Mindestsatz) sowie einer pauschalen Entschädigung für Einziehungskosten in Höhe von fünfzig (50) Euro oder einem anderen in den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Betrag. Darüber hinaus führt ein Zahlungsverzug innerhalb der vereinbarten Fristen und Fristen sofort zur rechtsgültigen Kündigung der verbleibenden Fristen und somit zur vollständigen Zahlung der ausstehenden Forderung ohne schriftliche Mahnung oder Rechtsmittel unter Anwendung von Verzugsstrafen und einer pauschalen Entschädigung für Einziehungskosten gemäß den oben genannten Bedingungen.

Bei Zahlungsverzug innerhalb der vereinbarten Fristen und Fristen ist Hectool berechtigt, weitere Lieferungen einzustellen und die Bestellung(en) ganz oder teilweise zu stornieren.


  •  EIGENTUMSVORBEHALTSKLAUSEL

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den an seine Kunden gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Preises (Haupt- und Nebenkosten) vor.

Bei vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung des fälligen Preises, unabhängig von Aus diesem Grund behalten sich die Verkäufer das Recht vor, die Produkte ohne Vorankündigung auf Kosten und Risiko des Kunden wieder in ihren physischen Besitz zu nehmen. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde insbesondere, aktiv an der Bestandsaufnahme der Produkte mitzuwirken.

Der Kunde verpflichtet sich, seine Geschäftspartner über den vorliegenden Eigentumsvorbehalt zu informieren. Hectool kann die unbezahlten Produkte an jeden Drittkäufer zurückgeben oder von diesem die direkte Zahlung des Kaufpreises verlangen. Im Falle einer Veräußerung der Produkte an einen gutgläubigen Dritten bezieht sich Hectools Anspruch auf den vom Kunden erhaltenen Kaufpreis. Im Falle des Einbaus von Produkten verbleiben die Rechte von Hectool im Verhältnis zu deren Wert an dem Produkt, in das sie eingebaut werden, entweder gegenüber dem Kunden oder gegenüber dem Drittkäufer.

Ungeachtet anderslautender Bestimmungen dürfen die Produkte nicht gepfändet, verpfändet oder ihr Eigentum zur Sicherung an Dritte übereignet werden.

Die vorstehenden Bestimmungen berühren nicht den Gefahrenübergang auf den Kunden ab Lieferung der Produkte. Der Kunde verpflichtet sich, alle geeigneten Maßnahmen zum Schutz der in seiner Obhut, Verwahrung und Kontrolle befindlichen Produkte zu ergreifen und insbesondere einen angemessenen Versicherungsschutz abzuschließen. Dies stellt in keiner Weise eine Haftungsbeschränkung des Kunden dar.

Bei Exportverkäufen muss der Kunde gegebenenfalls auf eigene Kosten alle im Lieferland der Produkte erforderlichen Formalitäten zur Durchsetzung dieser Eigentumsvorbehaltsklausel erledigen.


  •  BESCHREIBUNG UND SPEZIFIKATION

Beschreibungen der Produkte und Dienstleistungen, einschließlich Spezifikationen in Katalogen, Preislisten und Werbebroschüren, stellen lediglich die allgemeine Beschaffenheit der beschriebenen Produkte und Dienstleistungen dar. Hectool behält sich das Recht vor, Produkte und Dienstleistungen ohne vorherige Ankündigung zu ändern.


  •  HÖHERE GEWALT

Hectool haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen, wenn diese Nichterfüllung auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist, insbesondere, aber nicht beschränkt auf: Naturkatastrophen, Stürme, Überschwemmungen, Frost, Brände, Versorgungsschwierigkeiten oder -unterbrechungen, Streiks oder andere Arbeitskonflikte, Epidemien, Pandemien, Funktionsstörungen oder Unterbrechungen von Kommunikations- oder Verkehrskanälen, Vorschriften staatlicher Behörden, die die Konvertibilität oder den Transfer von Fremdwährungen, den Import, Export oder Verkauf der Produkte verbieten, oder jegliche Verzögerung im Zusammenhang mit den Anforderungen zur Ladungssicherheit oder mit der rechtzeitigen Einholung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen.